Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, auch Sifa genannt, hat gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.
Jeder Betrieb braucht ab der ersten beschäftigten Person eine Sifa
Mit unseren Sifas können wir Ihren Betrieb als externer Dienstleister dabei unterstützen, die Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes sowie der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV V2 zu erfüllen.
Da die Anforderungen an die Betreuungsleistung je nach Unfallversicherungsträger unterschiedlich sein können, bitten wir Sie, bei Ihrer Anfrage die für Sie zuständige BG auszuwählen.
Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
Hilfe bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen hinsichtlich Arbeitssicherheit, Gefährdungen und Belastungen
Regelmäßige Betriebsbegehungen
Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen
Unterstützung bei der Durchführung von Sicherheitsunterweisungen
Beratung bei Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung im Sinne der Arbeitssicherheit
Beratung beim betrieblichen Gefahrstoffmanagement
Beratung zu neunen gesetzlichen Anforderungen
Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
Ursachenanalyse von Arbeitsunfällen
Es gibt verschiedene Anlässe, bei denen eine Sifa aktiv werden muss.
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen eine Veränderung planen oder ein neues Arbeitsmittel wie zum Beispiel eine Maschine anschaffen, sollten Sie immer die Sifa mit einbinden. Nur so können die Anforderungen aus dem Arbeitsschutz schon frühzeitig mitberücksichtigt werden. Grundsätzlich erfordert der Einsatz von neuen Arbeitsmitteln, hierzu gehören Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, die für die Arbeit verwendet immer die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. In der Betriebssicherheitsverordnung ist unter §4 festgelegt, dass Arbeitsmittel erst dann verwendet werden dürfen, wenn eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde, die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen wurden und festgestellt wird, dass die Verwendung des Arbeitsmittels nach dem Stand der Technik sicher ist.
Gerade wenn es um Arbeitsmittel in Form von Maschinen geht, sind die Anforderungen oft sehr umfangreich. Da unser Team auch im Bereich Maschinensicherheit tätig ist und wir dort auf mehrere Jahre Erfahrung zurück greifen können, erstellen wir mit unseren Maschinensicherheitsexperten Gefährdungsbeurteilungen auf für große und komplexe Maschinen und Anlagen.
Fragen Sie jetzt unverbindlich an und wir werden uns schnellst möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.