An Ihrer Maschine kommen berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen wie Lichtschranken, Lichtgitter oder Laserscanner zum Schutz vor gefahrbringenden Bewegungen zum Einsatz?
Sie benötigen nun eine Messung des Nachlaufs zum Nachweis, dass der Abstand zwischen der Schutzeinrichtung und der Gefahrenstelle ausreichend dimensioniert ist?
Unsere, zur Prüfung von berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen befähigten Personen können auf viel Erfahrung bei der Messung verschiedenster Bewegungen zurückgreifen und bilden sich stetig weiter. In Verbindung mit unserer modernen Messtechnik bieten wir Ihnen eine zuverlässige und normkonforme Dienstleistung.
Gerne unterstützen wir Sie direkt vor Ort, egal ob bei Ihnen im Unternehmen oder direkt bei Ihrem Endkunden.
Nutzen Sie dazu einfach unseren Anfragebogen und Sie erhalten Ihr individuelles Angebot.
Ordnungsprüfung in Bezug auf die Positionierung und Montage
Prüfung durch eine Nachlaufmessung
Erstellung eines Prüfberichtes im Format pdf
Kennzeichnung der Maschine bei bestandener Prüfung durch eine Prüfplakette
Für die Absicherung von Zugangs- und Eingriffsstellen zu Gefährdungen an Maschinen gibt es viele Möglichkeiten. Es muss dabei sichergestellt werden, dass eine Person die Gefährdung nicht erreichen kann, solange diese besteht. Feststehende trennende Schutzeinrichtungen, umgangssprachlich auch Schutzzäune genannt, sind eine gute Möglichkeit. Diese werden zusätzlich an den Stellen, an denen ein Zugang erforderlich ist, um entsprechend abgesicherte Türen ergänzt.
Wenn die Arbeitsaufgabe jedoch einen häufigen Zugang oder Eingriff erfordert, kann das Öffnen von Türen sehr umständlich sein und in einigen Fällen auch zum Anreiz für eine Manipulation werden. An solchen Stellen kann eine berührungslos wirkende Schutzeinrichtung, wie zum Beispiel eine Lichtschranke, ein Lichtgitter oder ein Laserscanner eine gute Alternative darstellen.
Werden solche Schutzeinrichtungen eingesetzt, muss bei der Positionierung darauf geachtet werden, dass eine Person, die dadurch geschützte Gefahr nicht erreichen kann, solange diese besteht. Dies wird verhindert, in dem die Schutzeinrichtung so positioniert wird, dass eine Person länger von der Schutzeinrichtung bis zur Gefahrenstelle benötigt, als die Sicherheitseinrichtungen zum Beenden der Gefahr benötigen. Diesen benötigten Abstand zwischen Schutzeinrichtung und Gefahrenstelle, nennt man Mindestsicherheitsabstand.
Für die Berechnung des Mindestsicherheitsabstandes müssen dabei die Anforderungen der ISO 13855 berücksichtigt werden. In dieser harmonisierten Norm werden die verschiedenen Formeln und Werte, welche in die Berechnung mit einfließen, detailliert beschrieben.
Bei der Ermittlung des Mindestsicherheitsabstandes kommt es dabei auf mehrere Faktoren an, welche in der Gleichung s=k*t+c entsprechend eingetragen werden müssen.
Dieser Wert liegt je nach Abstand zwischen Schutzeinrichtung und Gefahrenstelle bei 1600 bis 2000mm/s
Hierzu gehört die Reaktionszeit der Schutzeinrichtung, der nachgeschalteten Logic, der Aktoren sowie die Bremszeit der Bewegung
In einigen Fällen muss der Wert für c auch durch einen Wert cro ersetzt werden. Dieser ergibt sich auf Grund der Möglichkeit des Hinüberreichens über die Schutzeinrichtung.
Für Mitarbeiter, die für die Positionierung der berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen iin der Konstruktion zuständig sind, bieten wir auch Seminare in Bezug auf die normativen Anforderungen an. In diesen vermitteln Ihnen unsere erfahrenen Dozenten anhand von Beispielen aus der eigenen Praxis, wie die Abstände bereits während der Konstruktionsphase ermittelt werden können. Weitere Informationen zu diesen und anderen Seminaren finden Sie im Bereich Seminare und Schulungen.